www.happycall.de nimmt mehr und mehr Fahrt auf

Das Telefonspaß Portal www.happycall.de macht weiter Spaß! Was aus einer Laune heraus geboren wurde, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Medienlandschaft geworden. Ob Jüngere oder “jung Gebliebene”, täglich mehr Menschen erfreuen sich an einem Telefonscherz der besonderen Art.

Interessant auch die Tatsache, dass so genannte Mystery Calls (eigene Stimme mit Hintergrundszenario) mittlerweile fast den gleichen Stellenwert haben, wie der klassische Happycall, live mit entfremdeter Stimme.

Die Plattform – vom Start weg auf bis zu 30.000 Anrufe / Sekunde ausgelegt – wird im April d.J. eine weitere Ausbaustufe erfahren. Auch bei weiter steigenden Userzahlen soll stets gewährleistet sein, dass immer freie Leitungen zur Verfügung stehen.

Erfreulich auch der Gedanke, dass bis auf absehbare Zeit keine Preiserhöhung zur Diskussion steht, da es dem Anbieter möglich war, die Kosten weiter konstant zu halten.

Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.happycall.de

Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen / telomax GmbH

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen “www.win-finder.com” rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

“Der Verbraucherschutz wird durch die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote nachhaltig gestärkt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr”, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit September 2010 sind bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – z. B. “www.win-finder.com” oder “www.glücksfinder.net” – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Erhält der Verbraucher seine Telefonrechnung von der Telekom Deutschland GmbH, wird das Entgelt unter den Überschriften “Beträge anderer Anbieter” sowie “Verbindungen über telomax GmbH” unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als “Mehrwertdiensteabonnements” und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als “Premium Abonnement Services, www.tel-and-pay.de” aufgeführt.

Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern.

Der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Beschwerden zu Abrechnungen der dargestellten Gewinnspieleintragsdienste auf Rechnungen der Telekom Deutschland GmbH vor. Es gibt jedoch Anzeichen, dass diese Eintragsdienste auch auf Abrechnungen anderer Netzbetreiber in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.

“Ich bitte deshalb die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, die ihre Telefonrechung nicht von der Telekom Deutschland GmbH erhalten, sich bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sollte auf der Rechnung der Telekom Deutschland GmbH bei gleichem Sachverhalt eine andere Artikel-/Leistungsnummer als die 61404 oder 83917 angegeben sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung”, sagte Kurth.

Quelle: bundesnetzagentur.de

Funny Voice Chat bei happycall.de gestartet

Einige Tage später als geplant ging der Funny Voice Chat auf dem Portal www.happycall.de an den Start. Neben Scherzanrufen mit entfremdeter Stimme oder aber eingespielten Hintergrundszenarien steht nun auch der Chat mit entfremdeter Stimme.

Im Funny Voice Chat ist es möglich mit einer von 9 “fremden” Stimmen live mit Freunden zu sprechen. Oder aber sich dank des Chat – Karussels mit einem Unbekannten verbinden zu lassen. Ob so oder so ein Riesenspaß!!! Während des Chattens ist es möglich innerhalb der 9 entremdeten Stimmen zu springen bzw. diese zu wechseln.

Wie begeisterte User schilderten auch der ideale Treffpunkt für eine neue Internetbekanntschaft, ohne deren wahre Identität zu kennen, bzw. die eigene preiszugeben.

Bundesnetzagentur verhängt weitere Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.

In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

“Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor”, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. “Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten.”

Die Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ist zeitaufwendig, da die Verfahren sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht sehr komplex sind. Die Bundesnetzagentur muss im Bußgeldverfahren den konkreten Beweis dafür erbringen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat. Ein solcher Nachweis kann oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen erbracht werden. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweiligen betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden. Dies ist jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung und führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

“Für unsere Arbeit sind wir weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen”, sagte Kurth.

Seit August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.

“Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall”, erläuterte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.

(Quelle: bundesnetzagentur.de)

Neues bei Happycall.de

Seit dem erfolgreichen Start von Happycall dem Telefonspaßportal 2.0 geht es Schlag auf Schlag. Zum 15.07.2010 wird ein weiterer Dienst online gestellt, Mysterycall. Bei Mysterycall ist es live und ich Echtzeit möglich, mit einem der 9 zur Verfügung stehenden Hintergrundszenario dem Angerufenen vorzugaukeln in der jeweiligen Situation oder Ort zu stecken (zB am Flughafen, im Gewitter, bei der Freundin, etc.) Telefonspaß pur!!!

Zum 15.08.2010 wird der Funny Voice Chat an den Start gehen. Weitere Infos hierzu finden Sie zukünftig an dieser Stelle, oder unter www.happycall.de

Änderungen im Bereich Telefonie und Internet zum 01.07.2010

Handy-Gebühren
Das grenzüberschreitende Telefonieren in der EU wird günstiger. Der Höchstpreis für einen so genannten ausgehenden Roaminganruf wird zuzüglich Mehrwertsteuer auf rund 46 Cent sinken. Für einen eingehenden Anruf sind maximal 18 Cent fällig. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten liegt bei 13 Cent. Weiterhin kostenpflichtig bleibt das Abhören der eigenen Voicemail-Box im Ausland. Dagegen ist der Empfang von Mailbox-Nachrichten kostenlos.

Internet
Mobile Internet-Verbindungen werden automatisch getrennt, sobald 50 Euro Kosten erreicht sind (plus Mehrwertsteuer). Die Telefonanbieter sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Ist die Obergrenze erreicht, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung fortsetzen möchte. Damit sollen hohe Rechnungen aus unbeabsichtigten Online-Verbindungen vermieden werden.

Der Start von Happycall und Mysterycall

Endlich ist es soweit, püntlich zum 01.07.2010 startet Happycall. Unter www.happycall.de ist es möglich live Telefonanrufe ins Deutsche Festnetz mit entfremdeter, verzerrter Stimme durchzuführen. Telefonspaß pur!

Ab dem 15.07.2010 sind auch Mysterycalls möglich. Hier wird die Stimme des Anrufers nicht entfremdet, dafür vorher produzierte Hintergrundszenarien live eingespielt. So kann der Anrufer vorgaukeln am Meer zu sein, am Flughafen, bei seiner Freundin, etc.

Bundesnetzagentur teilt 116 006 für Beratung von Verbrechensopfern und 116 117 für ärztlichen Bereitschaftsdienst zu

Die Bundesnetzagentur hat jetzt dem Verein “Weisser Ring e. V.” die Rufnummer 116 006 für einen Beratungsdienst zugeteilt. Dieser hilft Opfern von Verbrechen. Zeitgleich wurde der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Rufnummer 116 117 zum Betreiben eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes für Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen zugeteilt. Beide Rufnummern werden demnächst jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein. Den Zuteilungen waren öffentliche Ausschreibungsverfahren vorausgegangen.

Unter der 116 006 wird Opfern von Verbrechen Unterstützung angeboten. Die Betroffenen bekommen hier die Möglichkeit, sich u. a. über ihre Rechte und über den einzuschlagenden Rechtsweg zu informieren. Zudem wird die nächstgelegene Polizeidienststelle benannt. Auch Fragen zum Schadensersatz und zu Versicherungsthemen werden unter der genannten Rufnummer beantwortet.

Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Rufnummer 116 111 an den “Nummer gegen Kummer e. V.” für eine Jugend-Hotline und die 116 123 an die “Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e. V.” für eine Lebensberatungs-Hotline zugeteilt. Die 116 116 ist dem “Sperr e. V.” für eine Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen, insbesondere von Kreditkarten, zugeteilt. Für die 116 000, die als Rufnummer für eine Hotline für vermisste Kinder genutzt werden soll, hat die Bundesnetzagentur bislang keinen Betreiber gefunden.

Die Bundesnetzagentur unterstützt mit den Zuteilungen die Bemühungen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam und damit gut merkfähig sind.

Die Zuteilungen der Bundesnetzagentur sind sofort wirksam, so dass umgehend die technische Realisierung veranlasst werden kann. Die Rufnummern müssen innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.

(Quelle: www.bundesnetzagentur.de)

== happycall.de – das Telefonspassportal 2.0 ==

Ab dem 01.07.2010 nimmt happycall.de seinen Betrieb auf, das neue Telefonspassportal. Was ist neu? Zum ersten Mal ist es möglich Spassanrufe live mit entfremdeter Stimme durchzuführen ohne dabei erkannt zu werden. Von hohen piepsigen Stimmen (Helium Maus) bis hin zum Weltraum Lord der mit dunkler Stimme überzeugt, faszinieren alle aktuell 9 Charaktere. Kinder werden stimmtechnisch zu Erwachsenen, Männer zu Frauen, und Frauen zu niedlichen, kleinen Fabelwesen.

Daneben ist es möglich, mit Hintergrundszenarien (Mysterycall) dem Angerufenen vorzugaukeln an dem jeweiligen Ort (z.B. Flughafen) oder Event (z.B. Sportveranstaltung) zu sein. Auch hier sind aktuell 9 Szenarien vorhanden. Zum Beispiel um zu beweisen, dass man doch noch eine Karte für das ausverkaufte Top Spiel des Wochenendes ergattert hat, und von dort live seine Freunde anruft. Oder aber um die Frau / Freundin zu beruhigen, noch unterwegs zu sein um in Wirklichkeit noch eine Stunde für ein Bier mit seinen Jungs rauszuschlagen.

Für beide Bereiche (Happycall, Mysterycall) sind die Einsatzmöglichkeiten schier unbegrenzt. Sämtliche Festnetznummern in Deutschland können via Happycall erreicht werden. Bei happycall.de handelt es sich um einen Dienst von my-servicerufnummer.de   Finanziert wird Happycall durch den Einsatz von Servicerufnummern (01805er Gasse). Die Kosten belaufen sich auf 14 Ct/Min aus dem Deutschen Festnetz, Maximal 42 Ct/Min aus Deutschen Mobilfunknetzen.

Frequenzversteigerung in Mainz beendet

Am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz ist heute Nachmittag die Versteigerung von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zu Ende gegangen. Alle zugelassenen Unternehmen haben Frequenzblöcke ersteigert.

Nach 224 Runden an insgesamt 27 Auktionstagen liegt die Gesamtsumme für die 41 Frequenzblöcke bei knapp 4,4 Mrd. Euro. Sie setzt sich aus folgenden Einzelsummen zusammen:

Vodafone D2 GmbH – 1.422.503.000 Euro (für insgesamt 12 Blöcke)

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG – 1.378.605.000 Euro (für insgesamt 11 Blöcke)

Telekom Deutschland GmbH – 1.299.893.000 Euro (für insgesamt 10 Blöcke)

Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (E-Plus) – 283.645.000 Euro (für insgesamt 8 Blöcke)

Welches Unternehmen im Einzelnen welche Frequenzblöcke erworben hat, ergibt sich aus der Übersicht der abschließenden 224. Runde.

Die Ergebnisse der einzelnen Auktionsrunden können unter http://www2.bundesnetzagentur.de/frequenzversteigerung2010/ abgerufen werden.

(Quelle: www.bundesnetzagentur.de)